AML-KYC

Bevor Geld fliesst, müssen wir wissen, mit wem wir es zu tun haben. Das ist keine Schikane, sondern Schweizer Gesetz. Hier erfahren Sie, welche Dokumente wir brauchen, wie die Prüfung abläuft und warum das alles für einen sauberen Spielbetrieb notwendig ist.

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Warum wir das tun

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind keine abstrakten Begriffe. Sie passieren – auch im Online-Glücksspiel, und zwar häufiger als man denkt. Das Schweizer Geldspielgesetz verpflichtet uns, aktiv dagegen vorzugehen. gamrfirstswiss.ch nimmt diese Pflicht ernst. Nicht weil es bequem ist, sondern weil sauberes Glücksspiel eine Grundvoraussetzung für einen seriösen Betrieb ist.

Was KYC bedeutet

KYC steht für “Know Your Customer” – wir müssen wissen, mit wem wir es zu tun haben. Das beginnt bei der Registrierung und endet nicht bei der ersten Einzahlung. Wir prüfen Identität, Wohnsitz und – ab bestimmten Schwellenwerten – auch die Herkunft der Mittel. Das ist in der Schweiz für alle konzessionierten Glücksspielanbieter Pflicht.

Das ist kein Misstrauen gegenüber unseren Spielern. Es ist eine gesetzliche Pflicht, die wir gemeinsam mit Ihnen erfüllen. Je schneller Sie die erforderlichen Dokumente einreichen, desto schneller können Sie Auszahlungen vornehmen. Wer die Verifizierung hinauszögert, verzögert damit auch seine eigene Auszahlung.

Welche Dokumente wir brauchen

Zur Verifizierung Ihrer Identität benötigen wir einen amtlichen Lichtbildausweis – Reisepass oder Personalausweis, beides akzeptiert. Das Dokument muss gültig sein und gut lesbar fotografiert oder eingescannt werden. Abgelaufene Dokumente werden nicht akzeptiert.

Zum Nachweis Ihres Wohnsitzes brauchen wir einen aktuellen Beleg – eine Rechnung, ein Kontoauszug oder ein behördliches Schreiben mit Ihrer Adresse. Das Dokument darf nicht älter als drei Monate sein. Adresse und Name müssen mit den Angaben im Konto übereinstimmen.

Bei höheren Auszahlungsbeträgen oder auffälligen Transaktionsmustern können weitere Dokumente angefordert werden – zum Beispiel ein Nachweis über die Herkunft der eingezahlten Mittel. Das betrifft eine kleine Minderheit der Spieler, ist aber gesetzlich vorgeschrieben.

Wie die Prüfung abläuft

Dokumente hochgeladen – was dann? Unser Team schaut sich die Unterlagen an, in der Regel innerhalb eines Tages. Gibt es Fragen, melden wir uns. Ist alles in Ordnung, kommt die Bestätigung per E-Mail – und ab diesem Moment laufen Ein- und Auszahlungen ohne Einschränkungen.

Warten lohnt sich nicht. Wer die Verifizierung erst dann angeht, wenn er Geld auszahlen will, wartet länger – manchmal deutlich länger, weil das Team dann unter höherem Druck arbeitet und Rückfragen mehr Zeit kosten. Direkt nach der Registrierung erledigt ist das Problem aus der Welt.

Was AML bedeutet

AML steht für “Anti-Money Laundering” – Geldwäscheprävention. Wir überwachen Transaktionen laufend auf auffällige Muster. Dazu gehören ungewöhnlich hohe Einzahlungen ohne entsprechende Spielaktivität, häufige kleine Einzahlungen kurz untereinander oder Auszahlungsanträge kurz nach einer grossen Einzahlung ohne nennenswerte Spielaktivität. Solche Muster werden automatisch erkannt und manuell geprüft.

Stellen wir etwas Auffälliges fest, handeln wir – das schreibt das Gesetz vor. Manchmal reicht eine Rückfrage. Manchmal halten wir eine Transaktion zurück, bis die Sache geklärt ist. Im schlimmsten Fall melden wir den Vorfall den Behörden. Das passiert nicht auf Verdacht, sondern nur wenn konkrete Hinweise vorliegen.

Ihre Daten bei diesem Prozess

Was wir im Rahmen von KYC und AML erfassen, bleibt vertraulich. Weitergegeben wird nur, was der Gesetzgeber konkret verlangt – nicht mehr, nicht an beliebige Dritte. Die Aufbewahrungsfrist liegt im Glücksspielbereich bei zehn Jahren – das ist gesetzliche Pflicht, keine freiwillige Entscheidung. Alles weitere zum Umgang mit Ihren Daten steht in unserer Datenschutzerklärung auf gamrfirstswiss.ch.

Fragen zur Verifizierung

Nicht sicher, welches Dokument passt? Probleme beim Hochladen? Schreiben Sie uns im Live-Chat – Sonntag bis Donnerstag bis Mitternacht, Freitag und Samstag bis 01:00 Uhr. Wir finden gemeinsam eine Lösung. Alternativ geht es auch über das Kontaktformular auf gamrfirstswiss.ch.

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